Das verkehrssichere Fahrrad

Radfahren macht Spaß. Damit es dabei bleibt, muss das Rad in Ordnung sein.

Der Gesetzgeber hat in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eine Reihe von Vorgaben gemacht, die ein verkehrssicheres Fahrrad unbedingt erfüllen muss.

Ohne diese Ausstattung darf ein Rad im Straßenverkehr nicht genutzt werden!

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Vorgeschriebene Teile

1. Vorderradbremse,

2. Hinterradbremse (Rücktritt ist allerdings auch erlaubt),

1/2. zwei voneinander unabhängige Bremsen,

3. weißes Frontlicht,

4. weißer Frontreflektor (darf aber auch im Frontlicht verbaut sein).

5. Die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen können entweder durch Dynamo, Batterien oder Akkus betrieben werden. Scheinwerfer und Rücklicht dürfen abnehmbar sein, müssen jedoch während Dämmerung, bei Dunkelheit, oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, angebracht und eingeschaltet werden. Eine zusätzliche Tagfahrlicht- und Fernlichtfunktion ist erlaubt. Blinkende Scheinwerfer und Schlussleuchten sind unzulässig.

6. rotes Rücklicht mit Rückstrahler,

7. großer roter Rückstrahler mit dem Prüfzeichen Z (darf aber auch im Rücklicht verbaut sein),

8. pro Rad mindestens 2 gelbe Speichenreflektoren oder reflektierende Reifen / Felge oder refektierende
Speichenhülsen an beiden Rädern,

9. zwei gelbe Pedalrückstrahler,

10. helltönende Glocke.

Die am Fahrrad angebrachten Reifen müssen ausreichend Profil aufweisen, sollten nicht defekt sein und genug Luft enthalten

Der richtige Fahrradhelm

Wer riskiert schon Kopf und Kragen? Radfahrer tragen Helm! Moderne Schutzhelme sind technisch ausgereift und bequem. Schon für kleines Geld sind leistungsfähige Helme erhältlich, die effektiven Schutz gewährleisten.

Auch wenn es keine Helmpflicht gibt, ist er dringend zu empfehlen – nicht nur für Kinder. Rund 37 Prozent der bei Unfällen verletzten Radfahrer erleiden Kopfverletzungen. Mehr als 80 Prozent der schweren Hirnverletzungen beim Radfahren ließen sich durch das Tragen eines Helms vermeiden.

Prüfsiegel

Beim Kauf sollte man auf das Prüfzeichen mit der Europanorm DIN EN 1078 (CE) achten. Finger weg von Helmen ohne Prüfsiegel. Geprüfte Helme entsprechen den grundlegenden Sicherheitsanforderungen.

Markenhelme bieten mehr

Der Kauf im Fachhandel mit Beratung ist empfehlenswert. Billighelme sind nicht unbedingt schlecht, aber oft weniger bequem in der Handhabung. Wesentliche Unterschiede gibt es beim Tragekomfort, vor allem bei der Durchlüftung, den Befestigungsmöglichkeiten sowie der längerfristigen Belastbarkeit. Zudem kann der Helm im Fachhandel richtig angepasst werden.

  • Ein guter Helm hat wirksame Lüftungsöffnungen, auf der Helminnenseite Luftkanäle und ein einfach zu verstellendes Riemensystem mit breiten Befestigungsriemen.
  • Seine Größe muss der Kopfform des Trägers genau anpassbar sein. Der Kopfring des Helmes macht dies spielend möglich.
  • Die Kinnriemen sollen breit, weich und hautfreundlich sein.
  • Die Verstellschnallen sollen sich einfach, aber nicht zu leicht einstellen lassen, so dass der Helm fest auf dem Kopf sitzt, ohne zu wackeln.
  • Reflektoren und Rück- und/oder Blinklichter am Helm sorgen bei Dunkelheit für zusätzliche Sicherheit.
  • Regelmäßige Testergebnisse zu Fahrradhelmen bietet die Stiftung Warentest oder der ADAC.

Um effektiv schützen zu können, muss der Helm richtig sitzen. Ist er zu locker oder falsch eingestellt, kann er seine Aufgabe nicht erfüllen.

(Quelle: www.verkehrswacht-medien-service.de)

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Finger weg von Helmen ohne Prüfsiegel